Stand: 17.01.2023

METZLER : VATER travel GmbH

Allgemeine Reisebedingungen

PORSCHE GOLF CIRCLE EVENTS

Liebe Teilnehmer,


die nachfolgenden Reisebedingungen bitten wir Sie besonders aufmerksam zu lesen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Ihnen vor der Buchung übermittelten nachfolgenden Reisebedingungen als verbindlich an.


Veranstalter und Ihr Vertragspartner ist ausschließlich die METZLER : VATER travel GmbH, (nachfolgend „MV travel“ abgekürzt). Aufgrund einer Vereinbarung mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (nachfolgend „Porsche“ abgekürzt) ist MV travel berechtigt, bestimmte Leistungen unter der Bezeichnung „Porsche Golf Circle“ zu erbringen. Mit Ihrer Reiseanmeldung sowie der Buchung wird kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG begründet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Leistungen im Rahmen des „Porsche Golf Circles“ ausschließlich an Personen richten, die Porschekunden / Porsche Fahrzeugbesitzer sind. Diese Anforderung wird durch die eine Verifizierung der persönlichen Daten sowie der Porsche FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) nach dem Registrierungsprozess innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ihrer Reiseanmeldung geprüft und sichergestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einem negativen Ergebnis keine Buchung Ihrer gewählten Reise möglich ist und Ihre Reiseanmeldung kostenlos storniert wird.


Ihr Fahrzeugbesitz kann verifiziert werden durch den Nachweis, dass:

  • ein Porsche Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist;
  • Sie im gleichen Haushalt mit einer Person leben, auf deren Namen ein Porsche Fahrzeug zugelassen ist (z.B. Ehepartner, Kinder); oder
  • ein Porsche auf eine Firma zugelassen ist und Sie einen Nachweis dieser Firma haben, dass Sie das Auto nutzen dürfen.


Bitte beachten Sie, dass bei jeder Reisebuchung eine erneute Verifizierung erforderlich ist.


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und MV travel zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Art. 250 §§ 1–3 EGBGB und füllen diese aus.


1. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGS | GEGENSTAND DES PAUSCHALREISEVERTRAGS

1.1    Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie MV travel den Abschluss eines Pauschalreisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorlagen. Der Pauschalreisevertrag kommt erst nach positiver Verifizierung der persönlichen Daten sowie der Porsche FIN mit Zugang der Reisebestätigung durch MV travel zustande.

1.2    Buchungen sind nur für die einleitend genannten Privatpersonen möglich. Der Kunde hat für alle Vertragspflichten von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt (Mitreisende) wie für seine eigenen Pflichten einzustehen.

1.3    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) ein Widerruf des Pauschalreisevertrags der im Fernabsatz abgeschlossen wurde, ausgeschlossen ist. Es bestehen nur die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte (siehe hierzu Ziffer 6).

1.4    Angaben in Prospekten u.ä., die nicht von MV travel herausgeben werden, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als Gegenstand des Pauschalreisevertrags vereinbart sind.

1.5    Unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der MV travel vor, dass Sie durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung sowie durch Inanspruchnahme der Reiseleistung annehmen können.

1.6    Für Fragen zum Buchungsablauf, können Sie sich gerne jederzeit per E-Mail an porschegolfcircle@metzler-vater.com, die „Porsche Golf Circle“ Hotline von MV Travel, wenden.


2. FREMDLEISTUNGEN | VERMITTELTE LEISTUNGEN

2.1    Die Vermittlerstellung verpflichtet MV travel insbesondere, bei der jeweiligen Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von MV travel unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen und evtl. an MV travel zu zahlende Vermittlungsentgelte gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen.

2.2    Die Reiseleistungen von MV travel beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von MV travel angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet MV travel Flugleistungen nicht als eigene Leistungen an, sondern vermittelt diese lediglich. Der Vertrag über die Luftbeförderung kommt im Buchungsfalle ausschließlich zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft zustande.

2.3    MV travel haftet nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Dies gilt nicht, wenn MV travel Reiseveranstalter im Sinne des § 651b Abs. 1 BGB ist.

2.4    Sollte die Reise eine Flugleistung enthalten so sind wir gemäß der Verordnung EG 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Sollte dieses bei Buchung noch nicht feststehen, werden wir Sie über die Identität des voraussichtlichen Luftfahrtunternehmens informieren und Ihnen die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unverzüglich nachreichen. Gleiches gilt für den Fall eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens.


3. BEZAHLUNG

3.1    Zur Absicherung der Kundengelder hat MV travel eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung AG abgeschlossen. Den Reiseischerungsschein gemäß § 651r BGB erhalten Sie gemeinsam mit Ihrer Reisebestätigung.

3.2    Mit Vertragsabschluss wird nach Übergabe des Reisesicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Der verbleibende Teil des Reisepreises ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt wird.

3.3    Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl MV travel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist MV travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

3.4    Die Bezahlung der Reise kann mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) erfolgen. Bei Zahlungen aus dem Ausland hat der Kunde evtl. anfallende Bankspesen selbst zu tragen. Alle Zahlungen an MV travel sind in Euro zu leisten.


4. ART DER FAHRVERANSTALTUNG

4.1    Die Art der Fahrveranstaltung entspricht der durch die Reisebestätigung definierten Reiseausschreibung.

4.2    Die Veranstaltungen dienen der Verbesserung des Fahrkönnens und nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

4.3    Ziele der Veranstaltungen sind:

   4.3.1    die Verbesserung des Fahrkönnens;
   4.3.2    sicheres Beherrschen des eigenen Fahrzeuges (Zusammenspiel Mensch – Auto – Straße);
   4.3.3    Förderung des Sicherheitsbewusstseins;
   4.3.4    Erweiterung der technischen und medizinischen Kenntnisse.


5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

5.1    Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags ist MV travel berechtigt eine Änderung der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung zu informieren ist.

5.2    Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Abschluss des Pauschalreisevertrags und vor Reisebeginn notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und das Gesamtbild der Reise nicht beeinträchtigen.

5.3    MV travel ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.

5.4    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MV travel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen, wenn der Kunde hierauf in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen wurde.

5.5    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Für den Fall, dass MV travel für die Durchführung der geänderten Reise trotz gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten hatte, wird dem Kunden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB erstattet.


6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN | STORNOKOSTEN | NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

6.1    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MV travel unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird zu Beweiszwecken empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2    Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert MV travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MV travel eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbaren Nähe keine unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; dies ist der Fall, wenn die Umstände nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und ihre Folgen auch nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3    Die Rücktrittsgebühren ermitteln sich wie folgt:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt    25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt    50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt    75 %
ab dem   3. Tag vor Reiseantritt    90 %

Für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich des Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung maßgeblich. Die Pauschalen berücksichtigen den Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn und sind auf Verlangen des Kunden zu begründen. Stornierungen sind am angegebenen Rücktrittstag bis 23:59 Uhr (MEZ) möglich. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass MV travel keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

6.4    Die vorstehend genannten Rücktrittsgebühren fallen auch an, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen genannten Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abfahrtsort einfindet oder die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente des Kunden (z.B. Reisepass / Visa) nicht angetreten werden kann.

6.5    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. MV travel wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


7. UMBUCHUNG | ERSATZPERSON

7.1    Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus diesem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie MV travel nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

7.2    MV travel ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse, insbesondere die persönlichen Voraussetzungen (Porschekunde / Porsche Fahrzeugbesitzer) Anforderungen nach Ziffer 12 nicht erfüllt.

7.3    Tritt ein Dritter an Ihrer Stelle in den Vertrag ein, so haftet dieser neben Ihnen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Mehrkosten werden durch MV travel nur erhoben, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Über etwaig entstandene Mehrkosten wird MV travel Sie umgehend informieren.


8. STORNOKOSTEN- UND UNFALLVERSICHERUNG | VERSICHERUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR REISETEILNEHMER

MV travel hat für alle Teilnehmer der Reisen bei der ERGO Reiseversicherung AG im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages eine
Reiseunfall-Versicherung

Versicherungssummen:

  • 25.000,00 EUR im Todesfall
  • Bis 50.000,00 EUR im Invaliditätsfall

abgeschlossen. Diesem Gruppenversicherungsvertrag treten sie durch Ihre Reisebuchung automatisch als versicherte Person bei, sofern Sie nicht bereits bei der Buchung ausdrücklich erklären, diesen Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen zu wollen.


Zusätzlich ist obligatorisch eine

Stornokosten-Versicherung mit Selbstbeteiligung

enthalten.


Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Versicherungsausweis (Versicherungsschein), woraus Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können. Die Reiseunfall-Versicherung sowie die Stornokosten-Versicherung mit Selbstbeteiligung sind im MV travel Reisepreis bereits enthalten.

MV travel empfiehlt darüber hinaus den Abschluss von geeigneten Versicherungen zur Absicherung von Gepäckschäden und -verlusten, Krankheit, Unfall und Haftpflichtansprüchen Dritter.


9. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH MV TRAVEL

9.1    MV travel kann vor Reisebeginn in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

   9.1.1    Für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall wird MV travel den Kunden den Rücktritt abhängig von der Reisedauer innerhalb folgender Fristen bis 23:59 Uhr (MEZ) erklären:

  • Weniger als 2 Tage: 48 Stunden vor Reisebeginn
  • 2 bis 6 Tage: 7 Tage vor Reisebeginn
  • Mehr als 6 Tage: 20 Tage vor Reisebeginn

   9.1.2    MV travel ist aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Pauschalreisevertrags gehindert; in diesem Fall wird MV travel den Kunden den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklären.

9.2    Im Falle des Rücktritts verliert MV travel den Anspruch auf den Reisepreis. Etwaige bereits erhaltene Zahlungen auf den Reisepreis werden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt an den Kunden zurückgezahlt.

9.3    MV travel kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von MV travel nachhaltig stört, insbesondere gegen die besonderen Regelungen im Hinblick auf die Fahrzeugnutzung gemäß Ziffer 13 verstößt oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung behält MV travel den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen oder Erstattungen durch Leistungsträger; etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung hat der Störer selbst zu tragen.


10. ÄNDERUNGSVORBEHALTE | PREISSENKUNG

10.1    MV travel ist berechtigt den Reisepreis zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten:

   10.1.1    Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

   10.1.2    Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

   10.1.3    Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

10.2    Übersteigt die nach Ziffer 10.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises wird der Reisveranstalter dem Reisenden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten. Der Reisende hat dann innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu erklären, ob er das Angebot annimmt oder von dem Vertrag zurücktritt. Erklärt sich der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.

10.3    Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

10.4    MV travel wird auf Verlangen des Kunden den Reisepreis senken, wenn sich die unter Ziffer 10.1 genannten Kriterien nach Vertragsschluss aber vor Reisebeginn geändert haben und diese Änderung zu niedrigeren Kosten führt.


11. MÄNGELANZEIGE | ABHILFE | MINDERUNG | KÜNDIGUNG DES KUNDEN

11.1    Der Kunde hat MV travel einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Ist es MV travel aufgrund einer schuldhaft unterlassenen Anzeige nicht möglich Abhilfe zu schaffen, ist der Kunde nicht berechtigt den Reisepreis nach § 651m zu mindern oder nach § 651n BGB Schadenersatz zu verlangen.

11.2    Erbringt MV travel eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Mängeln ist der Kunde berechtigt Abhilfe zu verlangen. MV travel ist nur berechtigt die Abhilfe zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

11.3    Wird die Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und hat MV travel nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen, die Abhilfe verweigert oder ist sofortige Abhilfe nötig, sind Sie berechtigt den Pauschalreisevertrag zu kündigen; wir empfehlen aus Nachweisgründen die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger. Im Falle der Kündigung behalten wir hinsichtlich der bereits erbrachten und ggf. zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen in diesem Fall erstattet.

11.4    Wird der Reisemangel durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände verursacht, so ist der Kunde nicht berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich auf diese beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


12. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN | TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

12.1    Die Teilnahme an allen Veranstaltungsbestandteilen mit Fahrzeugnutzung durch den Kunden ist nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung vor Ort Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.
Es werden folgende Führerscheine akzeptiert:

  • EU-Führerscheine
  • nationale Führerscheine in deutscher/englischer Sprache
  • nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern in nicht-englischer Sprache nur mit einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung
  • internationale Führerscheine nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein.

12.2    Zur Teilnahme an Veranstaltungsbestandteilen mit Fahrzeugnutzung sind nur bestätigte Teilnehmer berechtigt: Es obliegt dem Kunden, sein fahrerisches Können und seine gesundheitliche Verfassung vor Abschluss des Vertrages und vor der Teilnahme an den Veranstaltungsbestandteilen mit Fahrzeuglenkung zu überprüfen. Soweit dies nicht als vertragliche Leistung ausdrücklich ausgeschrieben ist, obliegt MV travel keine Verpflichtung zu einer medizinischen Untersuchung des Kunden im Hinblick auf seine allgemeine Fahrtüchtigkeit.

12.3    Der Kunde ist, unabhängig von gesetzlichen Überprüfungs-, Vorführungs- und Abnahmevorschriften, verpflichtet, sein Fahrzeug vor dem Einsatz im Rahmen der Veranstaltung auf einwandfreie technische Funktion und Sicherheit auf seine Kosten überprüfen zu lassen. MV travel bzw. deren örtliche Beauftragten können bei begründeten Anzeichen von technischen Mängeln, insbesondere von Mängeln der Fahrsicherheit, den Nachweis einer solchen Überprüfung verlangen und bei fehlendem Nachweis einen Ausschluss oder eine Kündigung nach Ziffer 9.3 dieser Bedingungen erklären.

12.4    Der Kunde hat MV travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen innerhalb der ihm von MV travel mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhält.

12.5    Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Kunden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.

12.6    Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer vor Übernahme des Fahrzeugs eine Haftungsausschlusserklärung zu Gunsten von MV travel, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, deren Organmitgliedern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen sowie zugunsten der anderen Teilnehmer unterzeichnet. Die jeweils aktuelle Fassung der Haftungsausschlusserklärung wird vorab auf Anfrage von MV travel zur Verfügung gestellt.

12.7    Der Teilnehmer überträgt zudem MV travel bzw. der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG bzw. den mit diesen verbundenen Unternehmen die Rechte an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Bilder. Hierzu hat der Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung eine Erklärung über die Übertragung der Bildrechte zu unterzeichnen. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Erklärung wird vorab auf Anfrage von MV travel zur Verfügung gestellt.


13. BESONDERE REGELUNGEN IM HINBLICK AUF DIE FAHRZEUGNUTZUNG

13.1    Begleitpersonen im Fahrzeug, die nicht Kunden von MV travel sind, sind grundsätzlich während der Fahrveranstaltungen nicht vorgesehen und ihre Teilnahme bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

13.2    Den Anweisungen der Instruktoren ist unbedingt Folge zu leisten.

13.3    Der Kunde darf während der Fahrzeiten nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln stehen. Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist vor und während den Fahrzeiten untersagt.

13.4    Der Gebrauch von Mobilfunkgeräten ohne Freisprecheinrichtung sowie das Rauchen während der Fahrt ist untersagt.

13.5    Die Kunden sind verpflichtet, sich bei auf öffentlichen Verkehrswegen stattfindenden Fahrveranstaltungen an alle Verkehrsregeln, insbesondere die Geschwindigkeitsbeschränkungen, zu halten. Bußgelder und Geldstrafen trägt allein der Kunde.

13.6    Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Kunden von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Anweisungen der Instruktoren nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden.

13.7    Die Fahrveranstaltungen erfolgen unter Leitung eines Instruktors oder ähnlich qualifizierter Reiseleitung. Die Fahrveranstaltungen erfordern gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf die „wichtigen Hinweise zu den Fahrveranstaltungen“ ausdrücklich hingewiesen.

13.8    Es bleibt dem Instruktor oder ähnlich qualifizierter Reiseleitung vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Kunden, nach deren technischen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der MV travel obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.

13.9    Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der Fahrveranstaltungen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers.

13.10    Die konkreten Möglichkeiten der Fahrzeugnutzung sind in der jeweiligen Reiseausschreibung vorgeschrieben. Je nach Vorgaben der Reiseausschreibung besteht die Möglichkeit vom Veranstalter gestellte Fahrzeuge, eigene Fahrzeuge oder Mietfahrzeuge entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu nutzen.

13.11    Der Teilnehmer muss für die die Anmietung von gestellten Fahrzeugen oder einem gemieteten Fahrzeug mindestens 18 Jahre alt sein und sich mit einem gültigen Führerschein vor Ort ausweisen. Es werden folgende Führerscheine akzeptiert:

  • EU-Führerscheine
  • nationale Führerscheine in deutscher/englischer Sprache
  • nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern in nicht-englischer Sprache nur mit einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung
  • internationale Führerscheine nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein


14. VORGABEN BEI NUTZUNG VOM VERANSTALTER GESTELLTER FAHRZEUGE

14.1    Bei Veranstaltungen, bei denen die Fahrzeuge vom Veranstalter gemäß Ausschreibung gestellt werden, haben die Kunden die Möglichkeit, im Lauf der Veranstaltung verschiedene Porsche Fahrzeuge zu fahren. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Porsche Fahrzeug besteht nicht. Als Voraussetzung für die Fahrzeugüberlassung vom Kunden ein gesonderter Mietvertrag vor Ort zu unterschreiben. Ein Muster des Mietvertrags kann jederzeit über MV travel angefordert werden.

14.2    Jedes vom Veranstalter gestellte Fahrzeug wird grundsätzlich mit 2 Kunden besetzt. Eine Alleinnutzung kann optional nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis vereinbart werden.

14.3    Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln.

14.4    Unfälle sowie Schäden am Fahrzeug hat der Kunde unverzüglich den Instruktoren anzuzeigen.


15. VORGABEN BEI NUTZUNG EIGENER FAHRZEUGE

15.1    Im Fall der Teilnahme mit eigenem Porsche Fahrzeug ist dieses vom Kunden selbst zu unterhalten. Für das Fahrzeug müssen eine gesetzliche Haftpflichtversicherung und eine Zulassung nach StVO bestehen. Fahrzeuge mit Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei technischen Problemen oder Schäden am Fahrzeug des Kunden während der Veranstaltung kann kein Ersatzfahrzeug durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Soweit der Veranstalter auf freiwilliger Basis bei einzelnen Veranstaltungen auch einen technischen Support für das eigene Fahrzeug des Teilnehmers anbietet, wird für die Leistung des Mechanikers kein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt; etwa verwendete Teile werden gesondert berechnet.

15.2    Kunden mit eigenen Fahrzeugen wird empfohlen, den Versicherungsschutz vor Teilnahme an der Fahrzeugveranstaltung mit ihrer Versicherung abzuklären.


16. VORGABEN BEI NUTZUNG GEMIETETER FAHRZEUGE

16.1    Im Fall der Anmietung von Fahrzeugen bei der jeweiligen Partnerfirma von MV travel gegen gesondertes Entgelt ist der Abschluss eines separaten Mietvertrages gemäß den Mietbedingungen der jeweiligen Partnerfirma erforderlich. Im Schadensfall während der Überlassungsdauer besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

16.2    Soweit der Kunde an der Fahrveranstaltung nicht mit einem eigenen Porschefahrzeug teilnimmt bzw. die Leihstellung des Fahrzeugs in der Leistung nicht inklusive ist, hat der Kunde die Möglichkeit, einen separaten Mietvertrag gegen zusätzliches Entgelt mit der jeweiligen Partnerfirma von MV travel über die Bereitstellung eines Fahrzeugs abzuschließen. Es besteht kein Anspruch, dass ein bestimmtes Fahrzeug zur Anmietung verfügbar ist.

16.3    Voraussetzung für den Abschluss eines gesonderten Mietvertrags ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, eines gültigen Führerscheins sowie einer gültigen Kreditkarte mit einem freien Verfügungsrahmen in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts, in der Regel jedoch von mindestens 2.500,00 € bis zu 25.000,00 €, abhängig vom Fahrzeugmodell.

16.4    Als Voraussetzung für die Fahrzeugüberlassung ist vom Kunden ein gesonderter Mietvertrag vor Ort zu unterschreiben. Ein Muster des Mietvertrags kann jederzeit über MV travel angefordert werden.

16.5    Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche besteht keine Vollkaskoversicherung. Es besteht eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Mieter des Leihfahrzeugs wird im Mietvertrag so gestellt, als ob zu seinen Gunsten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt besteht. Die Höhe des vom Mieter zu erstattenden Selbstbehalts ist dem Mietvertrag zu entnehmen und beläuft sich in der Regel auf mindestens € 2.500 bis maximal € 25.000,00, abhängig vom Fahrzeugmodell.


17. SCHADENERSATZ | BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

17.1    Haftung von MV travel ist für Schäden, die keine Körperschäden sind und Schäden die nicht schuldhaft (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) herbeigeführt werden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

17.2    MV travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, u.ä.), wenn diese Leistungen für den Reisenden in der Ausschreibung erkennbar als Fremdleistung deklariert sind.

17.3    Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.


18. VERJÄHRUNG

18.1    Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MV travel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MV travel beruhen, verjähren nach den gesetzlichen Vorgaben.

18.2    Alle übrigen Ansprüche des Reisenden gem. § 651i Absatz 3 verjähren in zwei Jahren. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.


19. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

19.1    MV travel wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

19.2    Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MV travel nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Bitte beachten Sie, dass ohne die erforderlichen Reisedokumente eine Teilnahme an der Reise ausgeschlossen sein kann. Auf die Tragung der Reisekosten gemäß Ziffer 6.4 weisen wir ausdrücklich hin.

19.3    MV travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MV travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

19.4    Zoll- und Devisenvorschriften werden in einigen Ländern sehr streng gehandhabt. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Reise und befolgen Sie die anwendbaren Vorschriften.


20. DATENSCHUTZ

20.1    Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO - Vertragserfüllung) und/oder für die Wahrung der berechtigten Interessen der METZLER : VATER travel GmbH erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und zur Vertragserfüllung und im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Buchung verwendet. Soweit es für den Vertragszweck und zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem erforderlichen Umfang an Dritte (z.B. Fluggesellschaften, Hotels, Partnerfirmen, u.a.) übermittelt. Alle Ihre Daten werden strikt nach den Vorgaben der deutschen und europäischen Datenschutzgesetze verarbeitet.

20.2    Eine weitergehende Verwendung Ihrer Daten, z.B. zu Zwecken der Information über andere interessante Reisen und Veranstaltungen, erfolgt nur in dem durch Sie bei der Nutzung der WebApp definierten Umfang und auf Grundlage der dort erteilten Einwilligungen. Auch für die Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen, auf welchen Sie als Person erkennbar sind, werden wir bei den jeweiligen Veranstaltungen und Reisen vor Ort um Ihre freiwillige Einwilligung bitten.
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden grundsätzlich nach Vertragsabwicklung und mit Ablauf der Verjährungsfrist von zwei Jahren für Ansprüche aus dem Vertrag (§ 651i Absatz 3 BGB) gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder Sie in eine längere Aufbewahrungsfrist explizit eingewilligt haben.

20.3    Ihre Rechte als Betroffener: Es besteht das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung nach Art.17 DSGVO. Nach Art. 18 DSGVO besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und nach Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO können Sie jederzeit durch Mitteilung an METZLER : VATER travel GmbH, Balanstraße 69b, 81541 München, porschegolfcircle@metzler-vater.com widersprechen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.


Bei Fragen und Anmerkungen zum Datenschutz kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten unter:
datenschutz süd GmbH
Wörthstraße 15
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21. RECHTSWAHL- UND GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG

21.1    MV travel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass MV travel nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. MV travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

21.2    Für Kunden /Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden /Reisenden und MV travel die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden /Reisenden können MV travel ausschließlich an deren Sitz verklagen.

21.3    Für Klagen von MV travel gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MV travel vereinbart.


Reiseveranstalter ist:
METZLER : VATER travel GmbH
Balanstraße 69b
81541 München
Deutschland

Amtsgericht München HRB 245493
E-Mail: porschegolfcircle@metzler-vater.com